Kulturförderung

Die Schaumburger Landschaft fördert kulturelle und historische Belange im Schaumburger Land.

Dabei beschränkt sich der Wirkungskreis nicht auf die politischen Grenzen des heutigen Landkreises, sondern umfasst die historische Grafschaft Schaumburg, wie sie bis 1640 bestand, insbesondere die durch Teilung aus ihr hervorgegangenen Grafschaften Schaumburg und Schaumburg-Lippe. Eine institutionelle Förderung ist ausgeschlossen. Zu fördernde Projekte müssen inhaltlich von überörtlicher oder örtlich beispielhafter Bedeutung sein oder die Zusammenarbeit mehrerer Träger beinhalten und einen Bezug zum Verband haben. Ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Schaumburger Landschaft besteht nicht.

Projektförderung mit Eigenmitteln

Hier können Sie unsere Förderrichtlinien einsehen sowie unser Antragsformular und das Formular zum Verwendungsnachweis herunterladen.

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Regionale Kulturförderung mit Landesmitteln

Im Zuge der Auflösung der Bezirksregierungen haben die 13 Landschaften und Landschaftsverbände in Niedersachsen seit dem Jahr 2005 die Aufgaben der regionalen Kulturförderung vom Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) übernommen.

Mit den Mitteln zur regionalen Kulturförderung werden regional bedeutende Kulturprojekte aus den Bereichen des professionellen freien Theaters, der Theater- und Tanzpädagogik, der Amateurtheater, der Museumsarbeit der nichtstaatlichen Museen, der Musik, der Literatur, der niederdeutschen Sprache, der innovativen Heimatpflege, der Soziokultur, der Bildenden Kunst (ohne individuelle Künstlerförderung), der Neuen Medien (keine Filmförderung), der Kunstschulen und der außerschulischen kulturellen Jugendbildung gefördert.

Brauchtumsfeste, Druckkostenzuschüsse für Heimatchroniken, bauliche Maßnahmen sowie Maßnahmen der Denkmalpflege und Erwachsenenbildung können nicht aus Landesmitteln gefördert werden. Projektanträge ab einer Fördersumme von 10.000 Euro gelten grundsätzlich als Vorhaben von überregionaler Bedeutung und werden von der Landschaft an das Ministerium für Wissenschaft und Kultur weitergeleitet.

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Niedersächsisches Investitionsprogramm für kleine Kultureinrichtungen 2024

Niedersächsisches Investitionsprogramm für kleine Kultureinrichtungen 2024
Schaumburger Landschaft vergibt erneut Fördermittel

Im Jahr 2024 fördern das Land Niedersachsen (Ministerium für Wissenschaft und Kultur) und die Landschaften und Landschaftsverbände in Niedersachsen erneut Investitionen in kleinen Kultureinrichtungen mit insgesamt 2 Millionen Euro.

Die Anträge mit Fördersummen von 1.000 Euro bis 25.000 Euro (Förderquote bis zu 75 Prozent) sind beim jeweils zuständigen Landschaftsverband zu stellen. Auf dem Gebiet des historischen Schaumburgs in den Grenzen von 1640 vergibt die Schaumburger Landschaft die Förderungen. Hier erfolgt auch die Antragsberatung. Für Investitionsprojekte der kleinen Kultureinrichtungen in der Region stehen der Schaumburger Landschaft insgesamt etwa 25.000 Euro zur Verfügung.

Das Programm richtet sich an kleine Kultureinrichtungen, die in der Regel über nicht mehr als drei Vollzeitstellen verfügen. Gefördert werden vorbehaltlich vorhandener Haushaltsmittel:

  • bauliche Maßnahmen inklusive Erhaltungsmaßnahmen
  • digitale Infrastruktur
  • Veranstaltungstechnik
  • Anschaffungen zur Gewährleistung des Kulturbetriebs
  • Maßnahmen zur Verbesserung der inhaltlichen Qualität
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität

Nicht gefördert werden Personalkosten, laufende Sachkosten, der Erwerb von Immobilien und Grundstücken, bauliche Maßnahmen an oder in Gebäuden im Besitz des Landes und des Bundes. Ebenfalls nicht gefördert werden in der Regel bauliche Maßnahmen an und in Gebäuden im Besitz einer Kommune.

Antragsberechtigt sind rechtsfähige juristische Personen des privaten Rechts, z.B. eingetragene Vereine, GbR, gGmbH, GmbH, Stiftungen oder Genossenschaften. Die antragstellenden Kultureinrichtungen müssen ein regelmäßiges, für die breite Öffentlichkeit zugängliches Kulturangebot vorhalten und dürfen nicht ausschließlich gewinnorientiert arbeiten. Dazu gehören z.B. Heimatvereine, nichtstaatliche Museen, soziokulturelle Einrichtungen, Kunstvereine, Kunstschulen, Musikschulen, Musikzentren, Freilichtbühnen, Amateur- oder freie professionelle Theater.

Voraussetzung für eine Förderung durch die Schaumburger Landschaft ist ein schriftlicher Antrag mit genauer Projektbeschreibung und detailliertem Kosten- und Finanzierungsplan. Die Ausschreibung des Förderprogramms, die Förderkriterien und das Antragsformular stehen auf der Homepage der Schaumburger Landschaft zum Download bereit.

Für die kleinen Kultureinrichtungen, die eine Förderung zwischen 1.000 Euro und 25.000 Euro bei der Schaumburger Landschaft beantragen wollen, ist der 01.05.2024 Antragsstichtag. Bis zu diesem Zeitpunkt sind die Anträge an die Schaumburger Landschaft, Schlossplatz 5, 31675 Bückeburg, zu richten.

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