Kulturförderung

Die Schaumburger Landschaft fördert kulturelle und historische Belange im Schaumburger Land.

Dabei beschränkt sich der Wirkungskreis nicht auf die politischen Grenzen des heutigen Landkreises, sondern umfasst die historische Grafschaft Schaumburg, wie sie bis 1640 bestand, insbesondere die durch Teilung aus ihr hervorgegangenen Grafschaften Schaumburg und Schaumburg-Lippe. Eine institutionelle Förderung ist ausgeschlossen. Zu fördernde Projekte müssen inhaltlich von überörtlicher oder örtlich beispielhafter Bedeutung sein oder die Zusammenarbeit mehrerer Träger beinhalten und einen Bezug zum Verband haben. Ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Schaumburger Landschaft besteht nicht.

Projektförderung mit Eigenmitteln

Hier können Sie unsere Förderrichtlinien einsehen sowie unser Antragsformular und das Formular zum Verwendungsnachweis herunterladen.

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Regionale Kulturförderung mit Landesmitteln

Im Zuge der Auflösung der Bezirksregierungen haben die 13 Landschaften und Landschaftsverbände in Niedersachsen seit dem Jahr 2005 die Aufgaben der regionalen Kulturförderung vom Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) übernommen.

Mit den Mitteln zur regionalen Kulturförderung werden regional bedeutende Kulturprojekte aus den Bereichen des professionellen freien Theaters, der Theater- und Tanzpädagogik, der Amateurtheater, der Museumsarbeit der nichtstaatlichen Museen, der Musik, der Literatur, der niederdeutschen Sprache, der innovativen Heimatpflege, der Soziokultur, der Bildenden Kunst (ohne individuelle Künstlerförderung), der Neuen Medien (keine Filmförderung), der Kunstschulen und der außerschulischen kulturellen Jugendbildung gefördert.

Brauchtumsfeste, Druckkostenzuschüsse für Heimatchroniken, bauliche Maßnahmen sowie Maßnahmen der Denkmalpflege und Erwachsenenbildung können nicht aus Landesmitteln gefördert werden. Projektanträge ab einer Fördersumme von 10.000 Euro gelten grundsätzlich als Vorhaben von überregionaler Bedeutung und werden von der Landschaft an das Ministerium für Wissenschaft und Kultur weitergeleitet.

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Niedersächsisches Investitionsprogramm für kleine Kultureinrichtungen 2023


Förderung von Investitionen zur energetischen Sanierung – Aufstockung des Investitionsprogramms für kleine Kultureinrichtungen

Unterstützt werden Maßnahmen zur Verringerung des Energiebedarfs und zur energetischen Sanierung.  Gefördert werden Maßnahmen von kleinen Kultureinrichtungen, die in der Regel über nicht mehr als drei Vollzeitstellen verfügen. Öffentlich-rechtliche Körperschaften sind nicht antragsberechtigt. Die Mittel werden vom Land Niedersachsen zur Verfügung gestellt. Der Zuschuss kann zwischen 1.000 und 25.000 € liegen, die Förderquote sollte maximal 75 % der geplanten Projektkosten umfassen.  Anträge für 2023 und 2024 können bis zum 30.09.2023 eingereicht werden. Die Investitionsmaßnahme muss bis Ende 2024 abgeschlossen sein.

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Hinweise energetische Maßnahmen