Investitionsprogramm kleine Kultureinrichtungen 2024
Die Schaumburger Landschaft vergibt Rechtsmittel für die Durchführung energetischer Maßnahmen
Das Nds. Ministerium für Wissenschaft und Kultur hat der Schaumburger Landschaft Restmittel aus dem Niedersächsischen Investitionsprogramm für energetische Maßnahmen in Höhe von insgesamt rd. 18.000 Euro gewährt. Mit den Mitteln können Maßnahmen zur Verbesserung des Energiebedarfs oder zur energetischen Sanierung der kulturellen Einrichtungen gefördert werden.
Darunter fallen z.B.
- Dämmung von Fassaden, Wänden, Dachflächen oder Geschossdecken
- Erneuerung von Fenstern oder Außentüren
- Einbau einer Photovoltaikanlage
- Verbesserung des sommerlichen Wärmeschutzes
- Modernisierung der Heizung und der elektronischen Anlagen einschließlich weiterer Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs (z.B. entsprechende Veranstaltungstechnik, stromsparende Scheinwerfer oder Museumsbeleuchtung).
Bitte beachten Sie, dass die Förderung von neuen Gas- und Ölheizungen möglichst vermieden werden sollte und nur in Ausnahmefällen zulässig ist, wenn aufgrund der örtlichen Gegebenheiten keine andere Heizungsart verwendet werden kann. Dieses muss aus dem Antrag erkennbar sein. Kosten für eine Energieberatung können übernommen werden, wenn diese im Zusammenhang mit der investiven Maßnahme stehen.
Antragsberechtigt sind rechtsfähige juristische Personen des privaten Rechts, z.B. eingetragene Vereine, GbR, gGmbH, GmbH, Stiftungen oder Genossenschaften, die i.d.R. über nicht mehr als drei Vollzeitstellen verfügen. Die antragstellenden Kultureinrichtungen müssen ein regelmäßiges, für die breite Öffentlichkeit zugängliches Kulturangebot vorhalten und dürfen nicht ausschließlich gewinnorientiert arbeiten.
Nicht gefördert werden Personalkosten, laufende Sachkosten, der Erwerb von Immobilien und Grundstücken, bauliche Maßnahmen an oder in Gebäuden, die sich im Besitz des Landes und des Bundes befinden. Ebenfalls nicht gefördert werden in der Regel bauliche Maßnahmen an und in Gebäuden im Besitz einer Kommune.
Förderanträge mit Antragssummen ab 1.000 Euro müssen bis zum 15. November 2024 eingereicht werden, da die Mittel bis zum 31.12.2024 gebunden werden müssen. Bis zu diesem Zeitpunkt sind die Anträge an die Schaumburger Landschaft, Schlossplatz 5, 31675 Bückeburg, zu richten.
Download Förderantrag
Download Richtlinie
Download Hinweise energ. Maßnahmen